Welche Rechte und Pflichten hat man als Mitglied eines Vereins?

Das Recht auf Vereinsgründung und -mitgliedschaft gehört zu unseren Grundrechten. Die entsprechenden Voraussetzungen sind weitestgehend durch den Gesetzgeber festgelegt.

Wie bei einem demokratischen Staat gibt es eine Verfassung (Satzung) und haben die Bürger (Mitglieder) Rechte und Pflichten.

Jeder Verein bestimmt durch Wahl aus dem Kreis seiner Mitglieder Personen aus, die die Erledigung anfallender Aufgaben übernehmen und den Verein nach außen hin repräsentieren sollen: den Vorstand (Abgeordnete/Minister). Je nach Größe und Vereinsvermögen kann der Vorstand Mitarbeiter einstellen, wenn der anfallende Arbeitsumfang dies verlangt (Beamte). Diese Mitarbeiter sind also Angestellte der Gesamtheit der Mitglieder!!!

Für alle, die sich bisher noch nicht mit Vereinen befasst haben nachfolgende einige grundsätzliche Erklärungen. Diese beziehen sich nicht ausschließlich auf die dago Kinderlobby e.V. sondern sind Grundlage jeder Vereinsmitgliedschaft.

„Pflichten“ von Vereinsmitgliedern
beschränken sich im wesentlichen auf Beitragspflicht und geringe Mitwirkung.

Sämtliche Pflichten können nur in der Satzung begründet werden. Mit seinem Beitritt erkennt das Mitglied die jeweilige Satzung an, und zwar unabhängig davon , ob es dem Inhalt der Satzung zur Kenntnis genommen hat oder nicht. Hier genügt die Möglichkeit zur Kenntnisnahme.

Mitglieder erklären aufgrund ihres Beitritts, den Vereinszweck und die gemeinsamen Interessen fördern zu wollen und diesbezüglich mit den übrigen Vereinsmitgliedern zusammenzuarbeiten. Daraus folgt, dass sie eine Loyalitätspflicht zum Verein haben und vereinsschädigendes Verhalten zu unterlassen haben.

Zu den Pflichten gehört auch die Bereitschaft zur Übernahme geringfügiger Dienstleistungen wie z.B. als Saalordner, Wahlhelfer, Stimmenzähler etc. sowie gegebenenfalls die Bereitschaft zur Übernahme von Vereinsämtern. Verletzt ein Mitglied seine Pflichten in grober Weise, können dafür in der Satzung festgelegte Sanktionen verhängt werden.

Den vermögenswerten Pflichten der Mitglieder obliegt die satzungsgemäß festgelegte Pflicht zur Leistung finanzieller Beiträge, die in der Regel die Grundlage für die Finanzverwaltung des Vereins bilden.

Rechte von Vereinsmitgliedern
Jedem Mitglied eines Vereins steht - im Rahmen der Satzung und unter Beachtung evtl. dort geregelter Beschränkungen - das Recht auf aktive Teilnahme am Vereinsleben zu, insbesondere:

× Recht auf Teilnahme an der
   Mitgliederversammlung
× Rede-, Antrags-, Auskunfts- und Stimmrecht
× Aktives und passives Wahlrecht
× Wahrnehmung von Minderheitenrechten wie
   z.B. das - auch durch Satzung nicht
   entziehbare - Recht, zur Einberufung einer
   Mitgliederversammlung
× Recht auf Ergänzung der Tagesordnung
× Recht auf Gehör und evtl. Anrufung von
   Konfliktorganen
× Recht auf Austritt aus dem Verein

Weiterhin, soweit vorhanden und gegeben:
× Recht auf Benutzung von Vereinseinrichtungen
× Gewährung von Vergünstigungen
× Recht auf Beteiligung an
   Vereinsveranstaltungen

 


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